Equal Pay - Warum es noch immer keine Lohn-Gleichberechtigung gibt
Noch immer werden weibliche Beschäftigte in vielen Unternehmen gegenüber ihren männlichen Kollegen gehaltsmäßig benachteiligt. Muss das wirklich so bleiben?
Wir schreiben das Jahr 2023, doch was das Thema Gleichberechtigung im Job zwischen Frauen und Männern im Job angeht, hinken wir noch immer Jahrzehnte zurück. Laut aktuellen Zahlen des statistischen Bundesamtes sind weibliche Angestellte weiterhin meilenweit davon entfernt, in den gleichen Positionen wie ihre männlichen Kollegen auch das Gleiche zu verdienen.
So haben Frauen im vergangenen Jahr immer noch pro Stunde durchschnittlich sage und schreibe 18 Prozent weniger verdient als Männer. Während nämlich in 2022 der Durchschnitts-Stundenlohn der männlichen Erwerbstätigen in Deutschland bei 24,36 Euro lag, erhielten Frauen lediglich 20,50 Euro. Und das bei vergleichbarer Ausbildung, Qualifikation, Tätigkeit und Erwerbsbiografie. Diese "Entgeltlücke” sei laut Aussagen des Bundesfamilienministeriums ein klarer Hinweise auf eine versteckte Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt.
7. März 2023 - Equal Pay Day
Dass der Gender Pay Gap, so die Bezeichnung für unterschiedliche Bezahlung von Männern und Frauen, noch immer ein Thema ist, zeigt der Equal Pay Day. Der bundesweite Aktionstag symbolisiert alljährlich den Tag des Jahres, bis zu dem die weiblichen Beschäftigten im rein rechnerischen Verhältnis gegenüber ihren männlichen Pendants quasi unentgeltlich gearbeitet haben. Im letzten Jahr fand dieser Tag übrigens ebenso am 7. März statt. In 2021 fiel er auf den 10. März. Ein klares Zeichen, dass sich hinsichtlich der Gleichberechtigung im Arbeitsleben noch nicht wirklich viel getan hat.
Die Geschichte des Equal Pay Day
Wie viele Entwicklungen auf dem internationalen Arbeitsmarkt, wurde der Equal Pay Day in den USA ins Leben gerufen; und das bereits in den 1960er Jahren und zwar vom "National Committee on Pay Equity".
Als dieser Aktionstag auch über 20 Jahre später noch immer keine wirklich reifen Früchte trug, wurde im Jahr 1988 die “Red Purse” Kampagne gestartet. Durch das symbolhafte Tragen einer roten Tasche wollten die Frauen buchstäblich auf die roten Zahlen in ihrem Portemonnaie aufmerksam machen.
In Deutschland wurde die Idee des Equal Pay Days erstmals in 2008 aufgenommen durch das Frauen-Netzwerk Business and Professional Women (BPW). Unterstützt wird dieser Aktionstag, sowie die Organisation entsprechender Events vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Doch auch 15 Jahre später haben die weiblichen Beschäftigten immer noch 4.16 Euro brutto pro Stunde weniger im Portemonnaie.
Das Lohntransparenz-Gesetz - ein Lichtstreifen am Horizont?
Das Inkrafttreten des Lohntransparenz-Gesetzes am 6. Januar 2018 schien eine Wende einzuläuten. Hierbei handelt es sich um die Auskunftspflicht des Arbeitgebers gegenüber der weiblichen Belegschaft zu den Verdiensten ihrer männlichen Kollegen. Die Idee dahinter: Indem Arbeitgeber offenlegen, was männliche Beschäftigte in vergleichbaren Positionen verdienen, soll die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen geschlossen werden.
Doch wo ist der Haken?
Eigentlich gibt es sogar zwei Haken:
1. Es muss nicht offengelegt werden, wie viel ein ganz bestimmter Kollege verdient.
2. Das Gesetz gilt nur für Betriebe ab 200 Beschäftigten.
Somit ändert sich unterm Strich für viele Beschäftigte eher wenig, dennoch sollte es als Weckruf für die Unternehmensführung dazu gedacht sein, Awareness für das Thema Gehaltsunterschiede zu wecken.
Ein aktueller Fall lässt hoffen
Erst am 16. Februar diesen Jahres hatte das Bundesarbeitsgericht Frauen im Streit um gleiche Bezahlung wie Männer gestärkt. Geklagt hatte eine Frau aus Sachsen. Sie hatte festgestellt, dass ihre männlichen Kollegen deutlich besser bezahlt würden, obwohl sie die gleiche Arbeit leisteten und gleiche Qualifikationen vorweisen könnten. Der 44 Jahre alten Dresdnerin, die im Vertrieb einer sächsischen Metallfirma arbeitete, wurde eine Gehaltsnachzahlung von 14.500 Euro sowie eine Entschädigung zugesprochen.
Wird mit zweierlei Maß gemessen?
Der Arbeitgeber begründete diesen Gehaltsunterschied damit, dass die männlichen Arbeitnehmer ein besseres Verhandlungsgeschick bei den Lohnverhandlungen an den Tag legen würden. Doch das ließ das Gericht nicht gelten und kippte die Entscheidungen der vorherigen Instanzen. Begründet wurde das Urteil, das zugunsten der Klägerin ausfiel, dass Frauen tendenziell bei Lohnverhandlungen zurückhaltender auftreten würden. Außerdem schätzen sie sich selbst, ohne eine Vergleichsbasis, niedriger ein, als gleich qualifizierte männliche Kollegen. Demnach dürfen Arbeitgeber höhere Löhne von Männern bei gleicher Arbeit nicht mit einem vermeintlich besseren Verhandlungsgeschick begründen.
Gründe für ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen
Die ungleiche Einkommensverteilung wird allerdings vom Bundesfamilienministerium auch berufsspezifisch begründet. Demnach seien Frauen häufiger in Berufen zu finden, die generell niedriger bezahlt werden. So fällt die Bezahlung in Pflegeberufen oder personennahen Dienstleistungen in der Regel geringer aus, als beispielsweise in technischen Berufen, im Handwerk oder im IT-Bereich.
Zudem seien Frauen häufiger in Teilzeit beschäftigt, was oft auf familiäre Gründe, wie Kindererziehung, zurückzuführen ist. Angaben des Familienministeriums zufolge würden demnach 47 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in Teilzeit arbeiten und etwa 62 Prozent aller Minijobs entfielen auf weibliche Beschäftigte.
Schließlich seien bei Frauen im Allgemeinen die Karrierechancen geringer, als bei Männern. Laut Familienministerium seien Frauen in Führungspositionen, insbesondere in Spitzenpositionen, nach wie vor unterrepräsentiert. Hierfür sind nicht zuletzt noch immer klassische geschlechtsspezifische Rollenstereotype, sowie die Benachteiligung und Diskriminierung weiblicher Beschäftigter am Arbeitsmarkt verantwortlich.
Gender Pension Pay Gap - trübe Aussichten für den Ruhestand
Es ist nicht wirklich verwunderlich, dass der Gender Pay Gap auch weitreichende Konsequenzen für die Zukunft mit sich bringt. Denn schlechtere Bezahlung während der Arbeitszeit bedeutet auch geringere Renteneinnahmen. Das erklärt nicht zuletzt, dass der Frauenanteil der von Altersarmut betroffenen Menschen deutlich höher ist, als der ihrer männlichen Ruhestands-Kollegen. Informationen des Instituts der deutschen Wirtschaft zufolge weist Deutschland den größten „Gender Pension Pay Gap“ unter den OECD-Staaten auf.
Handfeste Konzepte Fehlanzeige?
Trotz der noch immer nicht aus der Welt geschafften Missstände rund um das Thema ungleiche Bezahlung zwischen Männern und Frauen scheint sich die Situation kaum zu verbessern. Zwar gibt es einige Maßnahmen und Ideen, dennoch: handfeste Fortschritte sind kaum erkennbar. Christel Riedel, die Projektleiterin des Forums Equal Pay Day in Berlin setzt sich in ihrer Funktion deutschlandweit dafür ein, dass der Gender Pay Gap in der Öffentlichkeit mehr und mehr zum Thema wird. Zum Beginn des alljährlichen Aktionstages wurde dieses Thema noch skandalisiert und das öffentliche Interesse war groß. Doch, wie das eben so ist mit Skandalen: Sie verschwinden so schnell, wie sie auftauchen und mit ihr auch die Öffentlichkeit. Für diese Debatte ist das symptomatisch.
Riedel sieht eine Verbesserung der Situation durch eine gesetzliche Festschreibung der Löhne und Gehälter, die gleichermaßen für weibliche als auch männliche Beschäftigte greifen muss. Ebenso wäre die Aufwertung typischer Frauenberufe, wie beispielsweise in der Pflege ein großer Meilenstein zugunsten der Lohngleichheit. Frauen gehören vermehrt in die Führungsetagen, denn sie machen ihren Job mindestens genauso gut wie ihre männlichen Kollegen.
Doch ist dies alles dann doch vielleicht eher noch Zukunftsmusik?
Die Antwort steht wahrscheinlich nur in den Sternen und ein baldiges Ende dieser Debatte ist kaum zu erwarten.